Exklusives Interview mit Prof. Dr. Halit Ünver zur CSRD-Umsetzung

Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ist in aller Munde – aber wie setzen Unternehmen diese Anforderungen effizient und nachhaltig um? Wir haben Prof. Dr. Halit Ünver, Expert für Nachhaltigkeit und Digitalisierung, hierzu gefragt.


Herr Prof. Dr. Ünver, könnten Sie sich bitte kurz vorstellen und uns schildern, wie Sie Ihr Interesse an den Themen Nachhaltigkeit und Digitalisierung entwickelt haben?
 

Vor knapp 20 Jahren bin ich als Student an der Universität Ulm auf das Thema Nachhaltigkeit aus der Perspektive eines Ingenieurs und in Verbindung mit den Herausforderungen einer zunehmenden weltweiten digitalen Vernetzung gestoßen. 

Ein wichtiger Ankerpunkt in diesem Kontext war die Zusammenarbeit mit dem Forschungsinstitut für Anwendungsorientierte Wissensverarbeitung (FAWn), parallel zu meiner Promotion an der Universität Ulm. Dort arbeiten wir an internationalen cutting-edge Nachhaltigkeitsprojekten in Wirtschaft, Wissenschaft, Politik und Gesellschaft sowie an deren Schnittstellen.

In dieser Zeit war ein wegweisender Lebensabschnitt die Teilnahme an der Young Leaders Group des European Institute of Innovation & Technology Foundation, gefördert von der EU-Kommission und mit organisiert von der Imperial College London Business School. Die Beratungen und der Austausch mit CEOs und Think Tanks von Unternehmen wie Alcatal, BNP Paribas, Google, Sovay, Vodafone etc. zu dem Thema Digitalisierung in Sektoren wie Industrie, Dienstleistung, Kommunikation und Bildung waren sehr wertvoll. Ab dann begann für mich die internationale Karriere. Über viele Jahre haben wir globale einzelne Themen im Kontext Nachhaltigkeit und Innovation im Rahmen der UN, G20/G7-Staaten und EU bearbeitet, aber auch lokale Projekte mit Universitäten, Bürgern, NGOs und Studierenden organisiert. Sehr glücklich war insbesondere auch die Bekanntschaft im Jahr 2014 mit Dr. Vint Cerf, einem der Erfinder des Internets und derzeit VP bei Google. Er war in den letzten Jahren stets einer der Horizonte, wenn es darum ging, Erfahrungen einzuholen, Netzwerke zu erschließen und eine breite globale Sichtbarkeit zu erzielen. Aus dieser Entwicklungsgeschichte heraus sind für mich die Themen Nachhaltigkeit und Digitalisierung sehr spannend zu beobachten. Ich arbeite gerne an deren Verknüpfung in Wirtschaft und Gesellschaft (Doppelte Transformation). Nennenswert ist hier auch meine derzeitige Aktivität im Rahmen des Yale Global Justice Programs.     
 

Wie bewerten Sie die aktuellen Entwicklungen im Bereich der nachhaltigen Unternehmensführung auf nationaler Ebene in Deutschland und Österreich, auf EU-Ebene sowie im globalen Kontext? Wo sehen Sie die größten Fortschritte und welche Herausforderungen bestehen Ihrer Meinung nach weiterhin? 

 

Seit dem Bericht „Grenzen des Wachstums“ des Club of Rome im Jahr 1972 hat sich viel getan, aber wir wissen heute: Das reicht nicht! Nachhaltigkeit war in der Unternehmenswelt in den letzten Jahrzehnten ein eher „unwesentliches“ Thema – zu der „Wesentlichkeit“ kommen wir später noch. Umweltschutz und Soziale Themen waren kostspielig, bürokratisch und mit hohem Aufwand verbunden. Zugegebenermaßen war das Wissen über und die Sensibilität zu Themen wie Ressourcenknappheit, Landnutzung, Luftverschmutzung und Biodiversität als eher mäßig einzustufen. Selbstverständlich gab es auch Denker und Lenker bei den Big Playern. Im Prinzip lag die Hoffnung auf Nachhaltigkeit auf Basis freiwilliger Nachhaltigkeits-, Klima- und Umweltleistungen von Unternehmen. 

Heute sind die EU, Deutschland und Österreich global betrachtet weiter vorangeschritten als andere Regionen der Welt – sowohl inhaltlich als auch in der Organisation. Dies drückt sich aktuell in der Gestaltung und Umsetzung der ESRS (European Sustainability Reporting Standard) in der Unternehmenswelt aus. Denn die Europäische Union hat beschlossen, eine neue Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen einzuführen. Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) tritt ab 2024 stufenweise in Kraft und betrifft in Deutschland etwa 15.000 Unternehmen. Diese sind nun verpflichtet, einen ESG-Report (Environmental, Social, Governance) zu veröffentlichen. Europaweit sind ca. 50.000 Unternehmen betroffen. Konzerne und große Unternehmen haben sicher einen Vorsprung. Es sind die KMUs, in der es nun auch gilt, die ESRS betriebstechnisch und kosteneffizient zu implementieren.   

 

Was sehen Sie als die größten aktuellen Herausforderungen für Unternehmen in Bezug auf die neuen Anforderungen und Richtlinien wie die CSRD, die ESRS und die EU-Taxonomie? Und aus Ihrer Sicht, wann wäre der ideale Zeitpunkt für Unternehmen, mit der Umsetzung dieser Vorgaben zu beginnen?

 

Nun zunächst einmal sollte bedacht werden, dass es sich um eine neue Richtlinie handelt und damit verbunden viele Fragen geklärt werden müssen. Wo und wie soll man beginnen? Welche Daten, Informationen werden benötigt? Welche Tools können unterstützen? Ist es besser ein eigenes Team dafür aufzubauen oder soll eine externe Dienstleistung beauftragt werden? 

Die Studie „IMPLEMENTATION OF ESRS: Initial Observed Practices from Selected Companies” der EFRAG (European Financial Reporting Advisory Group) vom Juli 2024 skizziert einige Praktiken und Herausforderungen, die in der Anfangsphase der ESRS-Implementierung bei 28 großen europäischen Unternehmen in vier Schwerpunktbereichen beobachtet wurden. 

  1. Doppelte Wesentlichkeitsanalyse 
  2. Datenpunkte
  3. Wertschöpfungskette
  4. Organisationsansätze für die ESG-Berichterstattung

Im Bereich der Doppelten Wesentlichkeitsanalyse verfolgen die Unternehmen ein breites Spektrum an Ansätzen – von einem stärker datengesteuerten bis hin zu einem stärker urteilsbasierten Ansatz. Etwa 85 % der Unternehmen beabsichtigen, die ESG-Berichterstattung und das Ergebnis der Doppelten Wesentlichkeitsanalyse in die Geschäftsstrategie und Entscheidungsfindung zu integrieren. Etwa 70 % der Unternehmen haben bereits damit begonnen, einen objektiven, evidenzbasierten Ansatz für die doppelte Wesentlichkeitsbewertung anzuwenden, der eine Kombination von Datenquellen nutzt und durch die Beiträge interner Experten und Interessenvertreter ergänzt wird.

Nach der doppelten Wesentlichkeitsanalyse beginnt die nächste Phase (Gap-Analyse) im Prozess des ESG-Reporting. Unternehmen, die zur Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts verpflichtet sind, sollten sicherstellen, dass sie alle notwendigen Daten für eine transparente und ganzheitliche Berichterstattung sammeln. Nur durch eine entsprechende Datenerhebung können sie den Standards der Nachhaltigkeitsberichterstattung gerecht werden und ihre Unternehmensstrategie erfolgreich umsetzen. Sofern Sie ab 2026 berichtspflichtig gemäß CSRD/ESRS sind, sollten Sie am besten heute beginnen erforderliche Daten einzusammeln. Gute Vorbereitung wird sich lohnen! Laut der Studie nennen etwa 80 % der Unternehmen die hohe Komplexität des Datenabrufs, wobei in E, S und G ähnliche Hindernisse zu finden sind. 

 

Im Bereich der Wertschöpfungskette könnten Branchenleitlinien für weitere Klarheit sorgen. Etwa 90 % der Unternehmen arbeiten immer noch an der Verfeinerung der Abbildung ihrer Wertschöpfungskette(n) und suchen nach der richtigen Balance der Granularität. Etwa 45 % der Unternehmen haben bereits eine detailliertere Abbildung ihrer Wertschöpfungskette eingeführt (d. h. sie gehen über die übergeordneten vor- und nachgelagerten Bereiche und nur die eigenen Betriebe hinaus). Während einige Unternehmen bei der ersten Implementierung von ESRS den direkten Geschäftsbeziehungen (Tier 1) für PATs (Policies, Actions, Targets) und IROs (Impacts, Risks, Opportunities) Priorität einräumten, gehen einige bereits über Tier 1 hinaus, insbesondere nichtfinanzielle Institutionen.

Innerhalb der Unternehmen sind unterschiedliche Organisationsmuster für die ESG-Berichterstattung erkennbar. Die Unternehmen sind sich einig, dass die Berichterstattung verbesserte abteilungsübergreifende Zusammenarbeit (z. B. zwischen Nachhaltigkeits-, Finanz-, Risiko-, IT- und Geschäftseinheiten) fördert. Hervorgehoben wurde die Notwendigkeit einer Standardisierung der ESG-Berichtsprozesse, einschließlich Datenqualitätskontrollen (ähnlich der Finanzberichterstattung), insbesondere zur Vorbereitung der Prüfung. Es waren mehrere zusätzliche Fähigkeiten und Ressourcen (Wissen, Daten und Technologie) erforderlich, einschließlich der Notwendigkeit einer IT-Transformation, die innerhalb unterschiedlicher Zeitpläne umgesetzt werden mussten (einige Vorhaben beginnen früher als andere). Etwa 85 % der Unternehmen erkennen die Notwendigkeit einer IT-Transformation an.

 

Wie bringen Sie Ihr Fachwissen in den Bereichen Nachhaltigkeit und Digitalisierung ein, um Unternehmen bei der Umsetzung der neuen Anforderungen und Richtlinien wie der CSRD, den ESRS und der EU-Taxonomie gezielt zu unterstützen?

 

Vor dem Hintergrund der oben beschriebenen Herausforderungen, muss an einer Fülle an interdisziplinären inhaltlichen Aufgaben gearbeitet werden, um mit entsprechenden Digitalisierungsprozessen dem Ziel einer Nachhaltigen Unternehmensführung gerecht zu werden. 

Im Allgemeinen gibt es verschiedene Möglichkeiten ein Unternehmen zunehmend auf Nachhaltigkeit zu orientieren. Zunächst ist es aus meiner Erfahrung heraus sehr wertvoll, die Organisation und Strukturen des Top-Managements zu erkunden, nach Möglichkeit an einem Management-Meeting teilzunehmen, mit dem primären Ziel, die Ergebnisse der neuen Nachhaltigkeitsberichte in die Unternehmensstrategie mit einwirken lassen zu können. Die Verankerung und Fortentwicklung des Themas in der obersten Führungsebene ist zentral und viele Unternehmen haben bereits eigenständige Positionen und Verantwortungsbereiche für Nachhaltigkeit. 

Die Strukturen des Managements erlauben auch einen Blick auf die Berichtsstrategie-/formate. Während unter der NFRD unterschiedliche Berichtsformate galten, sieht die CSRD eine Berichtspflicht ausschließlich im Lagebericht nach einheitlichen EU-Berichtsstandards vor, die auf den Sustainable Finance Disclosure Regulations (SFDR) und den EU-Taxonomierichtlinien beruhen. 

Bei der neuen CSRD/ESRS-Berichtspflicht werden zunächst relevante Stakeholder identifiziert. Hierbei untersütze ich insbesondere mit meiner Erfahrung zum Thema Nachhaltigkeit an den Schnittstellen zwischen Wirtschaft, Wissenschaft, Politik und Gesellschaft sowie ständigem Dialog mit Stakeholdern aus den verschiedensten Bereichen. 

Gut ist auch, dass nicht mehr nur retrospektive Inhalte in der Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtend sind, sondern auch zukünftige Inhalte/Themen, insbesondere die Bewertung von Chancen und Risiken von Nachhaltigkeitsaspekten auf die Geschäftstätigkeit. An dieser Stelle übertrage ich mein Know-How aus meiner langjährigen Kooperation mit Institutionen zum Thema Zukunftsforschung und Anwendungsorientierte Wissensverarbeitung sowie aus internationalen Wegweisenden Foren/Konferenzen. 

Das „Herzstück“ der neuen ESRS ist die Doppelte Wesentlichkeitsanalyse. Der Grundsatz der Wesentlichkeit wird von der einfachen Wesentlichkeit des NFRD auf die doppelte Wesentlichkeit umgestellt. Dies bedeutet, dass Angelegenheiten als wesentlich gelten, wenn sie für die Unternehmensleistung oder aus ökologischer/sozialer Sicht wesentlich sind. Hier habe ich eine Checkliste mit Fragen, um ESG Themen mit entsprechenden ESRS zu bearbeiten bzw. auch entsprechende GAPs zu analysieren. 

Ab diesem Zeitpunkt beginnen die Schritte „Datenerfassung & KPI-Berechnung“, „Datenanalyse“ und „Berichterstellung & Tagging“ in der End-to-End Abdeckung der ESG-Wertschöpfungskette. Hier arbeite ich sehr eng mit FDE zusammen und übergebe Daten, Informationen und Wissen aus den Schritten der Stakeholder-Identifizierung, Wesentlichkeits- und Gap-Analyse. Diese Art von Arbeitsteilung ist für alle Beteiligten effizient. Ich konzentriere mich auf die inhaltliche und datentechnische Entwicklung des Themas Nachhaltigkeit – mit Konformität zu CSRD/ESRS – und FDE bietet langjährige Erfahrung in der software-getriebenen finanziellen Berichterstattung mit. Beides Kombiniert bietet unseren Kunden einen umfassenden Einblick in ihre finanzielle und nachhaltige Unternehmensführung.

Prinzipiell sollte man möglichst problemorientiert arbeiten. Beispiel: Ein Unternehmen muss seine CO2-Emissionen reduzieren. Demnach sind zunächst „CO2-Quellen“ und „CO2-Senken“ zu identifiziert, um unternehmensweite Maßnahmen zu bestimmen, die im Bereich der Quellen den Ausstoß reduzieren, aber unter Umständen die Kapazitäten von Senken erhöhen. Allein diese einzelne sehr wichtige Kennzahl „CO2-Emissionen“, hängt z.B. von Branche, Land, Energiemix ab. Bis heute konnten Unternehmen auf Basis freiwilliger Nachhaltigkeitsberichte mit ihren Stakeholdern über das Thema kommunizieren. 

 

Können Sie uns hierfür ein paar Beispiele nennen?

 

Für unternehmensinterne Analysen sind Umsatz nach Regionen/Standorten und Umsatzstruktur nach Unternehmensbereich zunächst wichtig. Denn Nachhaltigkeit kann einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung der Unternehmens- und Wachstumsziele leisten. Vor diesem Hintergrund ist es unser Ziel, Win-Win-Situationen mit wirtschaftlichem Erfolg bei gleichzeitiger Steigerung der Nachhaltigkeit zu schaffen. In diesem Gesamtkontext sollte man auch das ESRS-Reporting platzieren. Deshalb ist es meiner Ansicht nach zunächst entscheidend, für das eigene Unternehmen eine Art „Nachhaltigkeitsradar mit Suchfeldern“ zu definieren, um diese im Anschluss konzeptionell und datengetrieben mit den neuen ESRS-Richtlinien zu matchen. In der ESRS-Sprache: Wesentlichkeitsanalyse.

Als Beispiel für einen ganzheitlichen problemorientierten Ansatz für das Nachhaltigkeitskonzept sowie die aktuellen ESRS-Umsetzungsanläufe könnten z.B. folgende „Suchfelder“ sein (in der ESRS-Sprache: IROs, Impact, Risk, Opportunity): 

  • Klimaschutz
    • CO2-Reduktion
    • Energieeffizienz und erneuerbare Energie
  • Gesundheit
    • Arbeitsschutz (Mensch)
    • Umweltschutz (Natur)
  • Menschenrechte
    • Verantwortung
    • Transparenz
  • Wasser
    • Wasserknappheit (Zuwasser, Abwasser)
    • Wasserqualität 
  • Kreislaufwirtschaft
    • Materialeffizienz
    • Wiederverwendung
  • Vielfalt
    • Chancengerechtigkeit
    • Inklusion

Auf der inhaltlich-organisatorischen Ebene zählt seit Herbst 2018 der Aufbau der Allianz für Entwicklung und Klima in Kooperation mit dem Forschungsinstitut für anwendungsorientierte Wissensverarbeitung/n (FAW/n) und das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ). Das Prinzip: Unternehmen, Institutionen, Organisationen und Privatpersonen fördern Nachhaltigkeitsprojekte dort, wo Entwicklungswirkungen am höchsten sind. Gleichzeitig ist es das Ziel, für die Finanzierung hochwertiger, zertifizierter Nachhaltigkeitsprojekte in Entwicklungs- und Schwellenländern zu mobilisieren. Von großen Konzernen über Mittelständler bis zu Selbstständigen. Ob Landesverwaltung, Kommune oder Institution, der Sportverein, die NGO und jede einzelne Privatperson: Sie alle zeigen Engagement. Inzwischen unterstützen über 1500 Partner aus Wirtschaft, Verwaltung und Zivilgesellschaft diese Ziele.  Damit leisten Sie zugleich einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung der Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen (SDGs) und zum Pariser Klimaabkommen. 

 

In den letzten Jahren sind essenzielle Nachhaltigkeitsaspekte und Konzepte in der Zusammenarbeit mit Unternehmen an dem Thema Energie entstanden. Mittelfristig muss Europa und die Welt auf ein Energiesystem umsteigen, das hauptsächlich auf erneuerbaren Energieträgern basiert. Elektrifizierung ist dabei ein Teil der Lösung. Für den Transport von Energie über weite Distanzen, für viele Industrieanwendungen, für Transport von Gütern über lange Strecken, für Mobilität im Allgemeinen werden synthetische klimaneutrale Kraftstoffe benötigt. Wir beschäftigen uns an der Schnittstelle von Wirtschaft, Politik und Wissenschaft mit Strategien zur Herstellung von grünem Wasserstoff. Dieser kann mit aus Industrieanlagen abgefangenem CO2 verbunden werden, um grünes Methanol zu produzieren. Methanol ist mit bestehender Infrastruktur leicht zu transportieren, kann Benzin, Diesel, Schiffsdiesel und Kerosin ersetzen und vielfältig in der Chemie und in der Schwerindustrie, z. B. zur Stahlerzeugung, genutzt werden. Es ist somit ein Ausgangsstoff für ein Energiesystem der Zukunft.

 

Sowohl bei den technischen Beispielen als auch in der Gestaltung eines Nachhaltigkeitskonzepts für ein Unternehmen ist es wichtig, auf Basis der wesentlichen Produktions- und Dienstleistungsprozesse ein unternehmensspezifisches Leitbild für Nachhaltigkeit aufzubauen und diese dann in die entsprechenden ESRS-Richtlinien anzupassen und mit den jeweiligen Stakeholdern auf Basis dieser Erkenntnisse in Austausch zu gehen. Praktisch bringt das viele Vorteile. Mit anderen Worten: Nachhaltigkeitskonzeption, -management und -reporting in einer End-to-End-Leistungserbringung entwickeln. 

 

Vielen Dank, Herr Prof. Dr. Ünver, für Ihre spannenden Einblicke und die wertvollen Informationen. Haben Sie vielleicht noch einen Rat oder einen Ausblick auf die Zukunft der Themen Nachhaltigkeit und Digitalisierung?

 

Seit 20 Jahren hat sich viel positives getan, wenn es um das Thema Nachhaltigkeit geht. Gleichzeitig haben wir viele Entwicklungen und Innovationen im Bereich Digitalisierung erlebt. Für Unternehmen gilt es nun, beide Themen so zu verknüpfen, um deren positiven Wechselwirkungen als ein entscheidendes Instrument zu mehr Wettbewerbsvorteil und Zukunftssicherung zu nutzen. Wir schauen auf Ihre Berichtsstrategie, führen eine doppelte Wesentlichkeits- und Gap-Analyse durch, überführen die gesammelten Daten auf unser etabliertes Tool, übergeben Ihnen einen Druckreifen Bericht im Corporate Design und beraten Sie ergebnisorientiert in der Zusammenführung Ihrer Unternehmens- und Nachhaltigkeitsstrategie.  

 

 

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