Nachhaltigkeit ganzheitlich umsetzen 

Nachhaltigkeit ist nicht nur eine gesellschaftliche Verantwortung, sondern auch eine regulatorische Notwendigkeit.

 

Ab 2025 sind ca. 50.000 Unternehmen in der EU nach und nach verpflichtet, über Nachhaltigkeitsthemen zu berichten. Dafür ist eine Wesentlichkeitsanalyse (auch Materialitätsanalyse genannt) erforderlich, um relevante Themen zu identifizieren. Die Vorgaben der CSRD zur Durchführung dieser Analyse sind jedoch zum Teil unklar und anspruchsvoll.

Wie wir Ihnen helfen und wie wir vorgehen?

Ihr End-to-End-Service in 4 Schritten – Effizient und Softwaregestützt

Mit unserer umfassenden Unterstützung navigieren Sie sicher durch die komplexen Anforderungen moderner ESG-Berichterstattung und EU-Taxonomie-Standards.

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Schritt-für-Schritt Wesentlichkeitsanalyse

Gemeinsam identifizieren wir die relevanten Nachhaltigkeitsthemen für Ihr Unternehmen und legen den Fokus auf das Wesentliche – basierend auf den aktuellen Anforderungen und besten Praktiken.

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Bestimmung der EU-Taxonomiefähigkeit

Verstehen Sie, welche Ihrer Geschäftsaktivitäten als nachhaltig klassifiziert werden können. Wir analysieren Ihre Prozesse und bereiten die notwendigen Nachweise für die EU-Taxonomie vor.

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 Erfassung Ihrer ESG-Daten

Wir sammeln und strukturieren Ihre ESG-Daten effizient, um eine solide Grundlage für Ihre Berichterstattung und strategische Entscheidungen zu schaffen.

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Erstellung Ihres Nachhaltigkeitsberichts

Aussagekräftig, regelkonform und ansprechend: Wir erstellen für Sie einen Nachhaltigkeitsbericht, der sowohl den regulatorischen Anforderungen als auch den Erwartungen Ihrer Stakeholder gerecht wird.

Fra­gen & Ant­wor­ten zur Dop­pel­ten Wesentlichkeitsanalyse

 

Was ist die Dop­pel­te Wesent­lich­keits­ana­ly­se und war­um ist sie wichtig?

Die Doppelte Wesentlichkeitsanalyse (Double Materiality) ist ein Konzept, das in der Nachhaltigkeitsberichterstattung verwendet wird, um Themen aus zwei Perspektiven zu bewerten: finanzielle Wesentlichkeit und Auswirkungswesentlichkeit. Die finanzielle Wesentlichkeit analysiert, wie Nachhaltigkeitsthemen die finanzielle Performance eines Unternehmens beeinflussen, während die Auswirkungswesentlichkeit untersucht, wie das Unternehmen Umwelt und Gesellschaft beeinflusst. Dieses Konzept ist wichtig, da es eine ganzheitliche Sicht auf Risiken und Chancen ermöglicht und gleichzeitig regulatorische Anforderungen wie die CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) der EU erfüllt. Unternehmen können durch die Analyse gezielte Maßnahmen entwickeln, um langfristige Nachhaltigkeitsziele zu erreichen und Erwartungen von Stakeholdern zu erfüllen. Sie unterstützt die strategische Entscheidungsfindung, verbessert das Risikomanagement und stärkt die Transparenz gegenüber Investoren und der Öffentlichkeit. Ein Beispiel ist die Automobilindustrie, die sowohl ihre finanziellen Risiken (z. B. CO₂-Vorschriften) als auch ihre Umweltauswirkungen (z. B. Lithiumabbau) adressieren muss. Letztlich fördert die doppelte Wesentlichkeitsanalyse eine nachhaltige Unternehmensführung und trägt zu einer resilienten, zukunftsfähigen Geschäftspraxis bei.
 

Wie wird eine Dop­pel­te Wesent­lich­keits­ana­ly­se durchgeführt?

Die Durchführung einer Doppelten Wesentlichkeitsanalyse erfolgt in mehreren Schritten. Zunächst identifiziert das Unternehmen potenziell wesentliche Themen, wie Umwelt-, soziale oder Governance-Aspekte, basierend auf Standards (z. B. GRI, CSRD) und Stakeholder-Feedback. Anschließend wird die finanzielle Wesentlichkeit bewertet, indem untersucht wird, wie diese Themen die finanzielle Performance und den Unternehmenswert beeinflussen könnten. Parallel dazu wird die Auswirkungswesentlichkeit analysiert, indem geprüft wird, welche Auswirkungen das Unternehmen auf Umwelt und Gesellschaft hat. Diese Bewertungen erfolgen durch Datensammlung, Befragungen von Stakeholdern (z. B. Investoren, Kunden, NGOs) und Analysen interner sowie externer Faktoren. Die Ergebnisse werden in einer Wesentlichkeitsmatrix dargestellt, die Themen nach ihrer finanziellen und gesellschaftlichen Relevanz priorisiert. Darauf basierend entwickelt das Unternehmen Strategien und Maßnahmen zur Integration der relevanten Themen in die Geschäftsstrategie. Abschließend erfolgt eine regelmäßige Überprüfung und Anpassung der Analyse, um neue Entwicklungen und Veränderungen zu berücksichtigen. Die Analyse dient als Grundlage für transparente Nachhaltigkeitsberichte und hilft, regulatorische Anforderungen zu erfüllen.

Wer sind die rele­van­ten Stake­hol­der für eine Dop­pel­te Wesentlichkeitsanalyse?

Relevante Stakeholder für eine Doppelte Wesentlichkeitsanalyse sind alle Gruppen, die vom Unternehmen beeinflusst werden oder es selbst beeinflussen können. Dazu gehören Investoren und Aktionäre, da sie die finanzielle Perspektive und die langfristige Wertschöpfung des Unternehmens im Blick haben. Kunden spielen eine wichtige Rolle, da ihre Erwartungen an Nachhaltigkeit und Produktverantwortung zunehmend steigen. Mitarbeiter sind bedeutend, da sie direkt von sozialen und ökologischen Praktiken des Unternehmens betroffen sind und deren Engagement den Geschäftserfolg beeinflusst. Lieferanten und Partner sind wichtig, da sie in der gesamten Wertschöpfungskette Nachhaltigkeitskriterien erfüllen müssen. Regulierungsbehörden und politische Institutionen beeinflussen durch Gesetze und Vorschriften die Rahmenbedingungen der Unternehmen. Gemeinschaften und NGOs stehen für die gesellschaftliche und ökologische Perspektive und beobachten die Auswirkungen der Geschäftstätigkeit kritisch. Auch Medien und Branchenverbände sind Stakeholder, die öffentliche Wahrnehmung und Branchenstandards mitgestalten. Die Einbindung dieser Stakeholder stellt sicher, dass die Analyse umfassend und zukunftsorientiert ist.

Wel­che Unter­neh­men sind ver­pflich­tet, eine Dop­pel­te Wesent­lich­keits­ana­ly­se durchzuführen?

Unternehmen, die unter die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) der EU fallen, sind verpflichtet, eine Doppelte Wesentlichkeitsanalyse durchzuführen. Dies betrifft ab 2024 zunächst große kapitalmarktorientierte Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern, einem Jahresumsatz von über 40 Millionen Euro oder einer Bilanzsumme von über 20 Millionen Euro. Ab 2025 werden auch kleinere und mittlere Unternehmen (KMU), die börsennotiert sind, in den Geltungsbereich aufgenommen. Ebenso sind Unternehmen mit Tochtergesellschaften in der EU, die die oben genannten Kriterien erfüllen, betroffen. Die Verpflichtung betrifft außerdem Unternehmen, die in Branchen tätig sind, die stark von Nachhaltigkeitsrisiken wie dem Klimawandel oder sozialen Ungleichheiten betroffen sind. Ziel ist es, Transparenz über die finanziellen Risiken und gesellschaftlichen Auswirkungen der Unternehmen zu schaffen. Die CSRD baut auf bestehenden Regelungen wie der Non-Financial Reporting Directive (NFRD) auf und erweitert deren Anforderungen deutlich. Diese Verpflichtung gilt sowohl für europäische Unternehmen als auch für multinationale Konzerne, die innerhalb der EU tätig sind. Unternehmen müssen ihre Nachhaltigkeitsstrategie und -auswirkungen im Einklang mit der doppelten Wesentlichkeit offenlegen.

Was ist die Cor­po­ra­te Sus­taina­bi­li­ty Report­ing Direc­ti­ve (CSRD) der EU?

Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ist eine EU-Richtlinie, die Unternehmen verpflichtet, detaillierte Nachhaltigkeitsberichte zu erstellen. Sie ersetzt die bisherige Non-Financial Reporting Directive (NFRD) und erweitert deren Anforderungen deutlich. Die CSRD verlangt Berichte über Umwelt, soziale Verantwortung, Mitarbeiterrechte, Governance und Klimarisiken anhand einheitlicher EU-Berichtsstandards. Betroffen sind ab 2024 große Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern, über 40 Mio. Euro Umsatz oder 20 Mio. Euro Bilanzsumme, und ab 2025 auch börsennotierte KMU. Die Berichte müssen die Prinzipien der doppelten Wesentlichkeit (finanzielle und gesellschaftliche Auswirkungen) berücksichtigen. Ziel ist es, die Transparenz und Vergleichbarkeit von Nachhaltigkeitsinformationen zu erhöhen und Stakeholdern fundierte Entscheidungen zu ermöglichen. Unternehmen müssen die Nachhaltigkeitsdaten in den Lagebericht integrieren und extern prüfen lassen. Die CSRD unterstützt die EU-Klimaziele und den Green Deal durch verbindliche Nachhaltigkeitsberichterstattung.

 

Experten Interview

Prof. Dr. Halit Ünver ist einer der Thought-Leader für Nachhaltigkeit und Digitalisierung. 

In einem exklusiven Interview teilt Prof. Dr. Ünver seine wertvollen Einblicke in die aktuellen Herausforderungen und Chancen der nachhaltigen Transformation. Besonders im Fokus steht dabei die Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) – eine zentrale Richtlinie der EU, die Unternehmen zu mehr Transparenz und Verantwortung in ihrer Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet.
 

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